09.05.2022
Änderung der bislang gültigen Coronaregeln | Keine Maskenpflicht mehr ab sofort
Ab sofort gibt es keine Maskenpflicht mehr an der THD, auch nicht auf Begegnungsflächen und Verkehrswegen innerhalb von Gebäuden.
Als Basisschutz für uns alle gilt in Abstimmung mit dem Krisenstab und dem Personalrat weiterhin:
Sollten sich aufgrund der Pandemielage Änderungen ergeben, werden wir Sie selbstverständlich zeitnah wieder informieren.
22.04.2022
Änderung der bislang gültigen Coronaregeln | Wegfall der Maskenpflicht im Vorlesungsbetrieb
Da die 7-Tages-Inzidenz in den Landkreisen Cham, Deggendorf und Rottal-Inn beständig fällt und inzwischen deutlich unter 1.000 liegt, hat die Hochschulleitung beschlossen, die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske während der Vorlesungen aufzuheben.
Ab sofort gilt Maskenpflicht auch für Studierende lediglich noch auf Begegnungsflächen (u.a. Flure, Aufzüge, Eingangsbereiche), aber nicht mehr am festen Sitzplatz. Anstelle einer FFP2-Maske ist auf den Begegnungsflächen auch eine medizinische Maske (OP-Maske) ausreichend.
Als Basisschutz für uns alle gilt weiterhin:
Sollten sich aufgrund der Pandemielage Änderungen ergeben, werden wir Sie selbstverständlich zeitnah wieder informieren.
31.03.2022
Änderung der bislang gültigen Coronaregeln
Nachdem die bislang gültigen Coronaregeln in Kürze auslaufen, möchten wir Sie über die ab kommender Woche an der THD geltenden Maßgaben informieren.
Ab Montag, 2.4.2022, gibt es keine 3G-Zugangsregel mehr. Von daher finden ab Montag keine 3G-Kontrollen mehr statt. Studierende und Beschäftigte müssen keinen 3G-Nachweis mehr vorlegen. Der Sicherheitsdienst am Campus stellt seinen Dienst ein, die externen Lehrstandorte müssen keine Kontrolllisten mehr an den Krisenstab schicken.
Die Hochschulleitung und der Krisenstab haben sich in Abstimmung mit dem Personalrat dafür entschieden, zunächst bis auf Weiteres einen Basisschutz an der THD aufrechtzuerhalten:
Bitte beachten Sie das Infektionsschutzkonzept der THD.
16. Februar 2022
Aktuelle Informationen zu den Coronaregelungen
Die Bayerische Staatsregierung hat gestern deutliche Lockerungen der Corona-Regelungen beschlossen.
Der Zugang zur Hochschule ist ab Donnerstag den 17.02. unter Einhaltung der 3-G-Regelung (geimpft, genesen oder negativ getestet) möglich. Dies gilt auch für die Benutzung der Lesesäle in den Bibliotheken.
Es gilt weiterhin die Kontroll- und Dokumentationspflicht. Studierende müssen entweder ihren Geimpft-/Genesenenstatus nachweisen oder die Bestätigung über einen negativen Schnell- oder PCR-Test vorlegen.
Das Sommersemester wird in Präsenz geplant. Details zu den im Sommersemester geltenden Infektionsschutzmaßnahmen werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Die neuen Regelungen der Staatsregierung finden Sie auch unter folgendem Link: https://www.stmwk.bayern.de/ministerium/meldung/6815/sibler-zu-lockerung-der-corona-regeln-an-hochschulen-schritt-in-richtung-normalitaet-und-echte-perspektive-fuer-sommersemester-in-praesenz.html
Noch ein Hinweis zum Copyshop: Während der Semesterferien ist der Copyshop immer mittwochs zwischen 10 und 14 Uhr geöffnet. Ab dem Sommersemester sind die geplanten neuen Öffnungszeiten montags bis donnerstags jeweils 10 – 14 Uhr.
25. Januar 2022
PCR-Testpflicht entfällt
Heute hat uns die Nachricht erreicht, dass der Ministerrat ab 27.01. die PCR-Testpflicht für Prüfungen aufheben wird. Diese Regelung wird an der Hochschule Deggendorf bereits ab morgen umgesetzt.
Für alle, die bisher auf Grund Ihres Impf- oder Genesenenstatus zu PCR-Tests verpflichtet gewesen wären, ist ab sofort ein Schnelltest ausreichend.
Wenn Sie sich unsicher sind, ob ihr aktueller Impf- oder Genesenenstatus noch gültig ist, empfehlen wir Ihnen, im Vorfeld der Prüfung einen Schnelltest bei einem externen Teststation durchzuführen und den Nachweis zur Prüfung mitzubringen.
Es muss eine Testbestätigung einer Schnellteststation vorgelegt werden. Ein Selbsttest unter Aufsicht ist nicht möglich. Der Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden sein.
Sollten Sie von der Maskenpflicht befreit sein, benötigen wir eine Kopie Ihres Attestes bereits einige Tage vorab damit die Prüfung geplant werden kann.
Alle weiteren Regelungen bleiben wie bereits kommuniziert bestehen.
Gesammelte Informationen finden Sie im Infektionsschutzkonzept.
20. Januar 2022
Hinweis zu den Prüfungsregelungen
Bis vor kurzem war eine Impfung mit dem Impfstoff von Johnson und Johnson als vollständig geimpft anerkannt. Nun wird auch hier mindestens eine Zweitimpfung benötigt, um als vollständig geimpft zu gelten. Dies wurde durch die Bundesregierung vorgestern so bekannt gegeben. Da bis jetzt noch keine konkreten Ausführungsbestimmungen und Übergangsfristen bekannt sind, können Sie bis auf weiteres mit einer alleinigen Johnson-und-Johnson-Impfung an den Prüfungen teilnehmen.
Der Genesenenstatus war bisher 180 Tage gültig. Dieser Zeitraum wurde von der Politik auf 90 Tage verkürzt. Auch hier gelten die oben genannten Rahmenbedingungen. Bis auf weiteres können Sie an Prüfungen teilnehmen, auch wenn Ihre Infektion mehr als 90, aber weniger als 180 Tage zurückliegt.
Für beide Fälle hoffen wir noch auf großzügige Übergangslösungen. Sobald uns konkrete Ausführungsbestimmungen und Fristen bekannt sind, werden wir Sie umgehend informieren.
Bei Kontakt mit Infizierten hängt die Teilnahme an einer Prüfung von Ihrem Impfstatus ab. Wenn Sie geboostert sind oder zweimal geimpft und die zweite Impfung nicht länger als 90 Tage zurück liegt, dann gilt für Sie keine Quarantänepflicht und damit dürfen Sie auch an einer Präsenzprüfung teilnehmen. Sie sollten sich aber sicherheitshalber vor der Prüfungsteilnahme einem Selbsttest unterziehen und prüfen, ob Sie für die Infektion typische Symptome haben. Sollten Sie selbst positiv getestet sein oder entsprechende Symptome haben, dann ist eine Prüfungsteilnahme unabhängig vom Impfstatus nicht möglich.
Für ungeimpfte Personen und Personen, die nicht über den vollständigen Impf- oder Genesenenstatus verfügen, schreibt die „Coronaverordnung“ einen negativen PCR-Test für die Teilnahme an Prüfungen vor; die Kosten hierfür müssen selbst getragen werden.
In einer Pressemitteilung des Ministeriums wurde darauf verwiesen, dass in Ausnahmefällen, wenn es den Studierenden nicht möglich war, rechtzeitig ein PCR-Testergebnis zu erlangen, auch ein Schnelltest ausreichen würde. Diese Ausnahme wurde unter die strenge Vorgabe einer Unmöglichkeit der Erlangung des Testergebnisses gestellt. Da in Deggendorf ein privater Anbieter an sieben Tagen in der Woche PCR-Tests anbietet, für die innerhalb längstens einer Stunde ein Ergebnis vorliegt, kann diese Ausnahme in Deggendorf nicht vorkommen. Es ist uns daher leider nicht möglich die Teilnahme mit Schnelltests zu genehmigen. Der Anbieter befindet sich in der Graflingerstraße 121 im ehemaligen Real-Gebäude. Infos finden Sie auch unter: https://testzentrum-deggendorf.de/.
Wenn Sie erst vor kurzem eine Infektion hatten und bereits aus der Quarantäne entlassen sind, kann es trotzdem vorkommen, dass Sie wegen der Überlastung der Gesundheitsämter noch nicht über einen offiziellen Genesenennachweis verfügen. In diesen Fällen bringen Sie bitte den Nachweis Ihres positiven PCR-Tests sowie die Quarantäneanweisung mit zur Prüfung. Die beiden Dokumente ersetzen den Genesenennachweis und Sie können an der Prüfung teilnehmen.
Beachten Sie bitte, dass nur durch Impfungen mit in der EU zugelassenen Impfstoffen bzw. deren in Drittländern produzierten Lizenzprodukten der vollständige Impfstatus nachgewiesen werden kann. Welche Impfstoffe dies sind, ist auf den Seiten des Paul-Ehrlich-Instituts nachzulesen. Bitte bringen Sie zur Prüfung nur Impfnachweise mit, die von den Aufsichten als solche erkannt werden können und die alle notwendigen Informationen enthalten. Idealerweise ist dies ein digitales Impfzertifikat in einer der dafür geeigneten Apps, wie z.B. der Corona-Warn-App oder ein Dokument in deutscher oder englischer Sprache. Ein ausgeschnittener QR-Code ohne weitere Informationen kann unter Umständen von den Aufsichten nicht erkannt werden.
Wie schon mehrfach bekannt gegeben gilt auch in Prüfungen die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken. Diese müssen auch während der Prüfung am Platz getragen werden.
Falls Sie von der Maskenpflicht durch ein ärztliches Attest befreit sind, so melden Sie dies bitte vorab der zuständigen Fakultät, damit dies bei der Platzplanung berücksichtigt werden kann.
Wenn Sie schwanger sein sollten, wird Ihnen eine schriftliche Präsenzprüfungen in einem separaten Raum oder eine alternative Prüfungsform angeboten. Zur Abklärung im Einzelfall setzten Sie sich bitte mit Ihrer jeweiligen Fakultät in Verbindung.
Noch ein Hinweis auf Bitte des Copyshops: dieser hat ab sofort Montag und Mittwoch jeweils von 10.00 Uhr - 14:00 Uhr geöffnet. Erreichbar ist der Copyshop unter Tel: 0991 3615 362 oder per E-Mail copyshop@liebl-systems.de.
15. Dezember 2021
Lehrbetrieb in 2022
Sollte sich die Entwicklung der Inzidenz wie erhofft fortsetzen, so gilt ab 2022 wieder Präsenz Modus in der Lehre mit 2G Regelung, auch die Bibliothek öffnet wieder.
Dies bedeutet: An Lehrveranstaltungen teilnehmen und die Bibliothek nutzen dürfen nur Studierende mit 2G-Status (also geimpft oder genesen). Für weitere notwendige Aufenthalte an der Hochschule (Prüfungen, SHK-Verträge abzuholen, weiter Verwaltungstätigkeiten usw.) und für die Abholung von Büchern in der Bibliothek gilt weiterhin 3G+
Der Kompetenzerwerb muss auf alle Fälle sichergestellt werden. Daraus ergeben sich folgende Regelungen (im Einzelfall entscheiden hier die Fakultäten):
Lehrveranstaltungen, in denen alle Studierenden nachweislich geimpft oder genesen sind, können dann wieder in Präsenz stattfinden.
Wenn sich unter den angemeldeten Studierenden einer Lehrveranstaltung eine Person befindet, die nicht geimpft oder nicht genesen ist, sollen hybride Formate genutzt werden, so dass unsere geimpften Studierenden weiterhin ordnungsgemäß studieren können. Die ungeimpften und nicht genesenen Studierenden können entweder per synchroner Übertragung oder aber auch über (ggfs. bereits vorhandene) Aufzeichnungen Inhalten folgen.
Nur im Fall, dass von den Lehrenden keine sinnvolle hybride Lösung gefunden werden kann, kann die Veranstaltung weiterhin im online-Format weitergeführt werden.
In Prüfungen gilt wie bisher die 3G+-Regelung, d.h. Studierende die weder geimpft noch genesen sind, müssen eine aktuellen PCR Test vorweisen (die Kosten dafür sind selbst zu tragen). Nicht zum Prüfungsbetrieb gehörende Personen sind unabhängig von ihrem jeweiligen G-Status von der Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen.
Die Kontrolle muss weiterhin intensiv ausgeübt werden. Die 100% Kontrolle des 2G Status der Studierenden wird direkt in der Lehrveranstaltung durch die Lehrenden durchgeführt. Gleiches gilt für den Zutritt zu Bibliothek – hier erfolgt die Kontrolle beim Eintritt durch das Personal
Die FFP2-Maskenpflicht für die Studierenden in Gebäuden und geschlossenen Räumen bleibt auch nach Einführung der 2G-Regel bestehen und gilt auch, wenn ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird. Vortragende sind für die Zeit des Vortrages bei Einhaltung des Mindestabstands von der Maskenpflicht befreit.
Die Hochschulen sind weiterhin verpflichtet, den Impfungs- bzw. Test-Status der Beschäftigten und damit auch aller Dozenten vollständig und regelmäßig zu kontrollieren.
Für die Lehre bedeutet dies:
Die Dekane sind weiterhin für die Kontrolle ALLER Lehrenden (Professoren, Lehrkräfte für bes. Aufgaben, Praktikumsbetreuende und Lehrbeauftragte) zuständig. Eine Delegation ans Dekanat ist möglich, allerdings nur mit Zustimmung der Dekanatsmitarbeiter.
Sollte sich die positive Entwicklung der Inzidenz nicht wie erhofft fortsetzen und nach dem 1. Januar die Inzidenz in Deggendorf auch nur an einem Tag wieder den Wert von 1000 überschreiten, dann bleiben wir bis zum Semesterende im Online Modus. Um die Prüfungsvorbereitung zu ermöglichen, öffnet die Bibliothek immer dann, wenn Deggendorf aus der Hotspot Regelung herausfällt. Prüfungen finden unabhängig von der Inzidenz mit 3G+ in Präsenz statt.
25. November 2021
Verschärfte Regelungen für den Hochschulbetrieb (ab sofort gültig)
Lehrbetrieb
Regelungen für Praxisveranstaltungen
Regelungen für Prüfungen
Zugang zu geschlossenen Räumen der THD
Serviceangebote der THD (z.B. Studienzentrum)
Teststation (am Campus Deggendorf)
Bibliothek
Copyshop
Mensa (Campus Deggendorf)
22. November 2021
Umstieg auf Online Lehre
Der Bayerische Landtag wird am Mittwoch neue Regeln zur Bewältigung der Corona Krise beschließen.
Für die Hochschulen bedeutet dies die (von uns schon vor einer Woche durchgeführte) verpflichtende Einführung von 2G im Lehrbetrieb bei Inzidenzen unter 1000 und der verpflichtende Umstieg auf Online Lehre bei Inzidenzen über 1000. Auch wenn es an der TH Deggendorf aufgrund unserer doch sehr weitgehenden Hygiene- und Sicherheitsregeln bisher nach unserer Information noch keine Ansteckungen gab, sind wir natürlich verpflichtet, diesen Regeln zu folgen.
Da der Landkreis Deggendorf eine Inzidenz über 1000 aufweist, bedeutet das:
Dies bedeutet für die Lehre: Alle Lehrveranstaltungen, bei denen eine Anwesenheit nicht unbedingt erforderlich ist (Vorlesungen), sind online bzw. im virtuellen Modus durchzuführen. Eine Ausnahme gilt für Veranstaltungen in Rechnerräumen und Laboren, die sich nicht virtualisieren lassen – hier gilt weiterhin 3G. Die Bibliothek schließt ab 29.11. für Präsenzbesuche, Bücher können nach Online-Bestellung zu den normalen Öffnungszeiten abgeholt werden.
Studierende wenden sich bei Rückfragen zu den Lehrveranstaltungen bitte direkt an ihre Lehrpersonen.
In Veranstaltungen, in denen eine Präsenz zwingend notwendig ist (z.B. Laborarbeit, Praktika, Sportveranstaltungen) verbleibt es ausnahmsweise bei 3G. Dieser 3G-Status muss durch die Veranstaltungsleitung lückenlos kontrolliert werden.
In Prüfungen bleiben wir unverändert bei der 3G-Regelung. Nicht zum Prüfungsbetrieb gehörende Personen sind unabhängig von ihrem jeweiligen G-Status von der Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen.
Wir möchten in Anbetracht der aktuellen Lage schnell handeln. Deshalb soll bereits in dieser Woche, wo immer möglich, mit der Umstellung auf online Lehre/virtuelle Lehre begonnen werden. Wir versuchen, die laufende Woche als Übergangsfrist genehmigt zu bekommen – warten aber hier noch auf die konkreten Regelungen in der Verordnung.
Spätestens ab Montag, 29.11.2021 gilt gelten oben genannte Regeln verbindlich für alle Veranstaltungen.
Bei Veranstaltungen mit zwingender Präsenz ist die durchgehende Kontrolle der 3G Regel direkt in der Veranstaltung durch die Lehrenden erforderlich. Der externe Kontrolldienst wird zum Monatsende beendet, da sich kaum mehr Studierende am Campus aufhalten dürften.
Die FFP2-Maskenpflicht für die Studierenden in Gebäuden und geschlossenen Räumen bleibt natürlich bestehen und gilt auch, wenn ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird.
Interne Sonderveranstaltungen, also Veranstaltungen ohne dienstlichen oder Lehrbezug (Tagungen, Kongresse, Symposien, Festveranstaltungen, studentische Veranstaltungen, Absolventenfeiern, sonstige Feiern etc.) sind bis auf weiteres nicht mehr zugelassen.
Exkursionen sind nur noch zulässig, falls sie für das Erreichen der Lernziele unbedingt erforderlich sind und die Inhalte nicht virtualisiert werden können.
Die neuen Regelungen des Landtags würden eine Rückkehr in den 2G Modus erlauben, falls die Inzidenz wieder dauerhaft unter 1000 sinkt. Da ein häufigerer Wechsel zwischen Online Lehre und 2G Präsenzlehre aber wohl kaum sinnvoll zu organisieren ist, gelten oben genannte Regeln zunächst bis Weihnachten. Je nach Entwicklung der Lage wird die Hochschulleitung neue Regeln für den Studienbetrieb im neuen Jahr veröffentlichen.
15.11.2021
Einführung 2G im Lehrbetrieb an der TH Deggendorf
In den letzten Tagen hat sich die pandemische Lage leider noch einmal deutlich verschärft. Einerseits steigt die Besorgnis, gleichzeitig ist Präsenzlehre eine wichtige Grundlage akademischer Lehre und gewünscht. Vor diesem Hintergrund wollen wir als Hochschulleitung zum Schutz aller Studierenden und THD-Angehörigen weitergehende Maßnahmen ergreifen.
1. Umstieg auf 2G im Lehrbetrieb an der THD ab Dienstag, 16.11.2021 (mit Übergangsfrist)
Dies bedeutet für die Lehre: Die Lehrveranstaltungsräume (Hörsäle und Seminarräume) betreten dürfen nur Studierende mit 2G-Status (also geimpft oder genesen). Eine Ausnahme gilt für die Bibliothek, Rechnerräume, Lernräume und Selbstlernflächen – hier gilt weiterhin 3G.
Wichtig ist, dass der Kompetenzerwerb auf alle Fälle sichergestellt sein muss. Daraus ergeben sich folgende Regelungen:
1. Präsenz für Studierende mit 2G-Status
Lehrveranstaltungen, in denen alle Studierenden nachweislich geimpft oder genesen sind, können und sollen nach wie vor in Präsenz stattfinden.
2. Hybride Lehre für Studierende ohne 2G-Status
Wenn sich unter den angemeldeten Studierenden einer Lehrveranstaltung eine Person befindet, die nicht geimpft oder nicht genesen ist, sollen hybride Formate genutzt werden, so dass unsere geimpften Studierenden weiterhin ordnungsgemäß studieren können. Die ungeimpften und nicht genesenen Studierenden können entweder per synchroner Übertragung oder aber auch über (ggfs. bereits vorhandene) Aufzeichnungen Inhalten folgen.
3. Online, wenn hybrid nicht machbar ist
Nur im Fall, dass von den Lehrenden keine sinnvolle hybride Lösung gefunden werden kann bzw. alle Studierenden einer online Lehre zustimmen, soll als letzte Lösung die Veranstaltung ins online-Format überführt werden.
Wir bitten alle Lehrenden nachdrücklich darum, den Übergang von 3G auf 2G und etwaige Probleme mit der parallelen Notlösung für Non-2G-Studierende nicht zum Anlass zu nehmen, komplett auf Online-Formate umzusteigen. Viele Studierende haben sich extra für die Präsenz impfen lassen und viele wünschen auch ausdrücklich Präsenz. Mit unseren Videosystemen in den meisten Hörsälen haben wir beste Voraussetzungen für eine synchrone Übertragung der Veranstaltung
Bitte aktualisieren Sie zeitnah die Einträge im iLearn, damit die Studierenden sich über das Format ihrer Veranstaltung informieren können.
Studierende wenden sich bei Rückfragen zu den Lehrveranstaltungen bitte direkt an ihre Lehrpersonen.
4. Regelungen für Praxisveranstaltungen
In Veranstaltungen, in denen eine Präsenz zwingend notwendig ist (z.B. Laborarbeit, Praktika, Sportveranstaltungen) verbleibt es ausnahmsweise bei 3G. Dieser 3G-Status muss durch die Veranstaltungsleitung lückenlos kontrolliert werden.
5. Regelungen für Prüfungen
In Prüfungen bleiben wir unverändert bei der 3G-Regelung. Nicht zum Prüfungsbetrieb gehörende Personen sind unabhängig von ihrem jeweiligen G-Status von der Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen.
6. Übergangsfrist bis 22.11.2021
Wir möchten in Anbetracht der aktuellen Lage schnell handeln. Deshalb soll bereits kommenden Dienstag, wo immer möglich, mit der Umstellung auf 2G begonnen werden. Die laufende Woche dient als Übergangsfrist, um letzte offene Fragen zu klären.
Ab Montag 22.11.2021 gilt 2G im Lehrbetrieb der THD verbindlich für alle Studierenden.
7. Kontrolle der Regeln
Die Kontrolle muss weiterhin intensiv ausgeübt werden. Die Kontrolle der Studierenden wird nach dem bereits kommunizierten System stichprobenhaft durchgeführt, eine zusätzliche Kontrolle direkt in der Lehrveranstaltung durch die Lehrenden wird ausdrücklich empfohlen.
2. Beibehalten der FFP2-Maskenpflicht
Die FFP2-Maskenpflicht für die Studierenden in Gebäuden und geschlossenen Räumen bleibt auch nach Einführung der 2G-Regel bestehen und gilt auch, wenn ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird. Vortragende sind für die Zeit des Vortrages bei Einhaltung des Mindestabstands von der Maskenpflicht befreit.
3. Regelungen für Sonderveranstaltungen/Veranstaltungen mit Bewirtung in Räumen der THD
Für interne Sonderveranstaltungen, also Veranstaltungen ohne dienstlichen oder Lehrbezug (Tagungen, Kongresse, Symposien, Festveranstaltungen, studentische Veranstaltungen, Absolventenfeiern, sonstige Feiern etc.) sowie für bereits geplante und zugesagte Veranstaltungen externer Personen in Räumen der THD gilt ebenfalls die 2G-Regelung.
Externe Sonderveranstaltungen werden ab sofort und bis auf weiteres nicht mehr zugelassen.
Wir sind überzeugt, dass diese Maßnahmen in der aktuellen Situation richtig und wichtig sind und ich möchten Sie daher herzlich um Ihre Unterstützung bitten!
Folgende Überlegungen bilden die Grundlage für diese Entscheidung:
Wir stellen sicher, dass KEIN Student von der Lehre ausgeschlossen wird.
Die 2G Regel wird eingeführt, weil sich viele Studierende impfen ließen, damit sie an der Präsenzlehre teilnehmen können und wir möchten dies für diese Studierenden möglichst lange und möglichst sicher ermöglichen. Angesichts der Lage in den Krankenhäusern wollen wir aber auch vermeiden, dass sich ungeimpfte Studierende bei uns anstecken und dann evtl. zur Überlastung der Intensivstationen beitragen.
01.10.2021
Aktualisierte Informationen zum Semesterstart | Testzentrum am Campus
Bezugnehmend auf die Informationen vom 27.09. möchten wir Sie nochmal auf folgende Punkte/Änderungen hinweisen:
Das Testzentrum ist nun doch direkt an der Hochschule eingerichtet worden. Standort für den Testcontainer ist zwischen dem E-Gebäude und der Grünfläche vor dem L-Gebäude/I-Gebäude , siehe Lageplan.
27.09.2021
Aktuelle Hinweise zum Semesterstart
Unsere Erstsemester laden wir bereits am 04.10. recht herzlich zum Erstsemestertag an den Studienorten in Deggendorf, Cham und Pfarrkirchen ein. Verpassen Sie nicht das Programm der Studentischen Konvents oder Ihrer Fakultät. Sie erhalten wichtige Informationen und Kontakte, um das Beste aus Ihrem Studium machen zu können. Das allgemeine Rahmenprogramm und erste Informationen finden Sie bereits auf der Webseite der THD: https://www.th-deg.de/infos-fuer-erstsemester
1. 3G-Pflicht
Das Betreten der Gebäude der Technischen Hochschule Deggendorf ist an allen Standorten nur Studierenden erlaubt, die geimpft (2 Wochen nach der zweiten Impfung bzw. nach der ersten bei einer Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson), genesen (mit einmaliger Impfung nach 6 Monaten) oder getestet (PCR oder Schnelltest) gelten. Als geimpft gilt man nur, wenn man mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff geimpft wurde.
2. Kontrollen
Die Einhaltung der 3G-Regel wird an der Hochschule durch einen Sicherheitsdienst überprüft. Sollten Sie sich ohne Nachweis Ihres Impf- oder Teststatus an der Hochschule aufhalten, so müssen wir Sie leider des Gebäudes verweisen. Ein Verstoß gegen die 3G-Regel ist eine Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld von bis zu 250 EUR nach sich ziehen kann. Die Hochschule ist verpflichtet entsprechende Verstöße zu melden. Wichtig: führen Sie immer Ihre Impf- oder Testnachweise mit sich, auch wenn Sie in Pausen das Gebäude verlassen.
3. Testen
Sollten Sie noch nicht über einen ausreichenden Impfschutz oder Genesenenstatus verfügen, so sind Sie verpflichtet einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist bzw. einen Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist, vorzulegen. Die Gültigkeit muss zu Beginn der ersten Vorlesung eines Tages noch gegeben sein. Sie können sich unter Vorlage des Studierendenausweises an jeder von den Landkreisen betriebenen Teststation kostenfrei testen lassen. Dies geht i.d.R. meist nur mit Terminvereinbarung. Bei privaten Anbietern ist dies ab 16. Oktober wahrscheinlich nicht mehr möglich. Die Kostenfreiheit ist im Moment nur bis 30. November vorgesehen. Danach soll das Testen für Studierende ebenfalls kostenpflichtig werden.
Um Ihnen einen schnellen und leichten Testzugang zu ermöglichen, wird die THD in Zusammenarbeit mit einem privaten Anbieter ab Semesterbeginn ein kostenloses Testangebot in der Hans-Obser-Str. 10 (VAZ-Gebäude) ermöglichen. Dieses ist fußläufig in ca. 3 Minuten erreichbar.
Darüber hinaus stehen Ihnen selbstverständlich die Angebote der lokalen Testzentren und anbietenden Apotheken zur Verfügung. Nicht nur an den THD-Standorten, sondern auch an Ihrem Wohnort. Informieren Sie sich bitte selbst, ob dort nach dem 15. Oktober für Sie noch eine kostenlose Testung möglich ist.
4. Maskenpflicht
Politik und Hochschulen wollen in diesem Wintersemester wieder zur Präsenzlehre zurückkehren. Auch wenn die Präsenz weiterhin durch virtuelle Angebote ergänzt wird, so gilt, dass es zur Präsenz nicht automatisch alternative Streamingangebote geben wird. Wir rechnen also wieder mit vollen Seminarräumen. Daher gilt in allen Räumen der THD die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken. In Ausnahmefällen, wenn die Abstände von mindestens 1,5m gewahrt sind, können die Dozenten erlauben die Masken abzunehmen. Dozenten können ihre Masken während des Unterrichts abnehmen. Am Erstsemestertag (04.10.) gilt während der offiziellen Programmpunkte im Freien wegen der hohen Teilnehmerzahl am Campus ebenfalls Maskenpflicht.
5. Impfen
Am 04.10. wird vor dem Campus ein Impfbus von 8.30 bis 16.00 Uhr die Möglichkeit zum Impfen bieten, am 05.10. ein Impfteam in den Lernräumen der Bibliothek im ITC-2. Sollten Sie noch nicht geimpft sein, so nutzen Sie bitte diese Möglichkeit. Sie schützen sich und andere. Beachten Sie: die Kostenfreiheit für die Testungen wird vermutlich Ende November auslaufen. Bis dahin ist genügend Zeit einen vollständigen Impfschutz zu erlangen.
6. Publikumsverkehr
Nach wie vor gilt, dass der Kontakt zur Verwaltung in erster Linie telefonisch oder per Mail erfolgen soll. Falls dies nicht möglich ist, so vereinbaren Sie im Vorfeld bitte einen Termin. Büro’s dürfen immer nur von einer Person gleichzeitig betreten werden. Die Mitarbeiter sind angehalten Ihren Impf- oder Teststatus zu kontrollieren.
07.09.2021
Aktuelle Regelungen für den Studienbetrieb
Änderungen bei der Maskenpflicht:
Statt einer FFP2-Maske ist ab sofort das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske ausreichend. Die Maskenpflicht gilt nicht am festen Sitz-, Steh- oder Arbeitsplatz, soweit zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen eingehalten wird. Auch bei Vorlesungen darf die medizinische Gesichtsmaske von Studierenden und Dozent:innen also abgenommen werden, wenn der Mindestabstand gewahrt bleibt. Unter freiem Himmel besteht – wie schon seit längerer Zeit der Fall – grundsätzlich keine Maskenpflicht mehr für Studierende und Beschäftigte.
Änderungen durch Kontrollverpflichtung im Hinblick auf 3G:
Da Deggendorf aktuell über einer 7-Tage-Inzidenz von 35 liegt, gilt für den Zugang zur Technischen Hochschule Deggendorf die 3G-Regel, wonach der Zugang im Hinblick auf geschlossene Räume grundsätzlich nur durch Personen erfolgen darf, die geimpft, genesen oder getestet sind. Die 3G-Regel gilt auch für den Zugang zur Bibliothek. Die 3G-Regel gilt nicht für Prüfungen.
Es besteht für die Hochschule die Verpflichtung zur täglichen Überprüfung der vorzulegenden Impf-, Genesenen- oder Testnachweise. Konkret bedeutet dies, dass ab sofort eine Kontrolle durchgeführt wird, bevor Studierenden Zutritt zu Räumlichkeiten gewährt wird (ausgenommen Prüfungen). Studierende ohne entsprechende Nachweise dürfen die Gebäude der Hochschule nicht betreten, sie sind durch die Lehrenden von den Veranstaltungen auszuschließen und des Gebäudes zu verweisen.
Beachten Sie, dass Sie für den Zugang zur Hochschule einen Nachweis benötigen und diesen mitführen müssen. Falls Sie nicht geimpft oder genesen sind, kommen Sie bitte bereits getestet zur Hochschule. Es stehen Ihnen in unmittelbarer Nähe zur Hochschule Testmöglichkeiten zur Verfügung, z.B. im Testzentrum auf der Ackerloh, am oberen Stadtplatz in Deggendorf oder in Apotheken und bei anderen Anbietern von Schnelltests.
Erforderliche Nachweise sind:
Zudem ist ein Ausweisdokument (z.B. Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Studierendenausweis, ……) vorzulegen.
Kontaktdatenerfassung:
Die Kontaktdatenerfassung über darfichrein wird vorerst beibehalten.
Ausblick auf das Wintersemester 2021/2022:
Die 14. BayIfSMV ist nur bis zum Ablauf des 01.10.2021 gültig. Die Bayerische Staatsregierung erarbeitet jedoch nach wie vor ein Konzept zur Sicherstellung des Präsenzbetriebs an Hochschulen im kommenden Wintersemester
Es ist daher davon auszugehen, dass wir im Wintersemester Präsenzveranstaltung mit normaler Belegung der Hörsäle anbieten können. Regelungen, wie dies konkret umgesetzt wird, folgen sobald uns nähere Informationen vorliegen.
Über die o.g. Punkte hinaus gelten weiterhin die allgemeinen Regeln, Hinweise und Empfehlungen zur Hygiene und zum Infektionsschutz (z. B. ausreichende Belüftung, Mindestabstand etc.).
19.07.2021
Wintersemester 2021/22 in Präsenzform geplant
Die THD plant das kommende Wintersemester in Präsenz durchzuführen. Natürlich wird auch ein virtuelles Studium für internationale Studierende angeboten, die nicht nach Deutschland kommen können (z.B. am European Campus Rottal-Inn).
Mittlerweile besteht die Möglichkeit sich jederzeit impfen zu lassen.
Weitere Informationen und Anmeldung zur Impfung finden Sie unter https://impfzentren.bayern/
29.06.2021
Schließung der Teststation am Campus & freiwillige Selbsttests
Da sich auf Grund sinkender Inzidenzwerde die Coronalage deutlich beruhigt hat und die Nachweispflicht negativer Testergebnisse weggefallen ist, wird die Schnellteststation vor der Hochschule vom Betreiber wegen mangelnder Nachfrage ab sofort geschlossen.
Auch wenn kein Nachweis von Testergebnissen mehr erforderlich ist, bitten wir Sie weiterhin vor Prüfungen und Veranstaltungen einen Selbsttest zum Schutz der weiteren Teilnehmer:innen durchzuführen. Wir bitten auch die Kolleginnen und Kollegen sich weiterhin regelmäßig zu testen, unabhängig vom jeweiligen Impfstatus.
Die dafür notwendigen Tests können Studierende weiterhin an folgenden Terminen kostenlos an der Hochschule abgeholt werden:
Mo, 28. Juni bis Fr, 09. Juli, täglich von 10 - 14 Uhr
Die Maskenpflicht auf dem Hochschulgelände unter freiem Himmel ist - wie bereits kommuniziert - Mitte vergangener Woche entfallen.
Für Studierende gilt aktuell nach wie vor FFP2-Maskenpflicht in den Gebäuden; Dozent:innen und sonstige Beschäftigte können auf medizinische Masken ausweichen.
Hier hoffen wir auf neue Regelungen ab dem 04.07., wenn die aktuelle Verordnung ausläuft.
23.06.2021
Maskenpflicht am Campus
Nach Beschluss des bayerischen Kabinetts entfällt ab heute, den 23.06.2021, die Maskenpflicht auf dem Hochschulgelände „unter freiem Himmel“. Auf den Mindestabstand ist zu achten. Die Maskenpflicht in Gebäuden und alle weiteren Regelungen des Hygienekonzepts bleiben vorbehaltlich neuer Vorgaben bestehen.
Siehe auch: https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-22-juni-2021/?seite=5062
14.06.2021
Öffnung der Innen- und Außenbereiche in Mensen und Cafeterien ab 14.06.2021 (gilt zunächst nur für Deggendorf)
Ab Montag, den 14.06. öffnet das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz nach mehrmonatiger Schließung die Innen- und Außenbereiche seiner gastronomischen Einrichtungen für den Vor-Ort-Verzehr. Betroffen sind folgende Einrichtungen:
Für den Vor-Ort-Verzehr ist eine Kontakterfassung erforderlich. Dies geschieht direkt vor Ort oder – noch besser und schneller – vorab auf der Internetseite des Studentenwerks. Wie die Online-Reservierung funktioniert, erfahren Sie hier: https://stwno.de/de/gastronomie/book-a-mensa-reservierung
Die maximale Personenzahl pro Tisch ist auf zwei begrenzt. Das Tragen einer FFP2-Maske ist auf dem Weg zum Sitzplatz erforderlich. Zudem gilt weiterhin eine Abstandsregelung von mindestens 1,5 m.
Mehr Informationen zur Öffnung der Innen- und Außenbereiche in den gastronomischen Einrichtungen des Studentenwerks sind auf der Website des Studentenwerks zu finden.
10.06.2021
Aktuelle Coronainformationen
Seit dieser Woche hat sich die Rechtslage zur Coronapandemie in Bayern verändert. Für die Hochschule ergeben sich daraus folgende Veränderungen:
Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung §23 und in den Hygienevorschriften der Technischen Hochschule Deggendorf.
12.05.2021
Hinweise zur Durchführung von Präsenzprüfungen im Sommersemester 2021
Auch dieses Semester werden die Prüfungen in einem Mix aus verschiedenen Prüfungsformaten angeboten. Für viele Prüfungen wurde die Prüfungsform geändert, aber nicht in allen Fächern kann auf schriftliche Prüfungen verzichtet werden. Um den Schutz für alle Beteiligten zu erhöhen wurden die schon bekannten Hygienemaßnahmen um ein Testkonzept ergänzt.
Die Hochschule stellt den Studierenden für die Teilnahme an Praktika und Prüfungen Selbsttests zur Verfügung. Für die organisatorische Umsetzung gilt folgende Vorgehensweise:
Des Weiteren gelten die schon in den Vorsemestern bekannt gegebenen Verhaltensregeln und Hygienemaßnahmen:
Um Ihre Kommilitoninnen und Kommilitonen zu schützen, ist es Ihnen untersagt an der Prüfung teilzunehmen, wenn Sie selbst erkrankt sind, Symptome haben oder in den letzten 14 Tagen mit Infizierten Personen in Kontakt waren.
Sollten Sie einer Quarantäneanordnung unterliegen, so melden Sie sich bei Ihrer zuständigen Prüfungskommission und beantragen eine Ersatzprüfung. Diese wird prüfen, ob dies möglich ist.
Bitte haben Sie ebenfalls Verständnis, dass ein Verstoß gegen die vorgenannten Regelungen zum Prüfungsausschluss führt.
Für die Prüfungsdurchführung gelten darüber hinaus wieder die normalen Regelungen:
Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche Prüfungszeit. Bleiben Sie gesund.
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Hinweise zum Hygiene- und Testkonzept der THD für Praktika und Schriftliche Prüfungen
Allgemeine Regelungen:
Regelungen für Praktika:
Regelungen für die Durchführung von Prüfungen:
Die Hochschule stellt ab sofort auch für die Studierenden Selbsttests zur Verfügung.
Für die Verwendung und Nutzung der Selbsttests gilt folgende Vorgehensweise:
Zusätzliche empfohlene organisatorische Prüfungsregelungen:
16.04.2021
Informationen zu Prüfungsanmeldung und Fristen
Prüfungsplan
Prüfungsformen
Wie bereits im vergangenen Semester, dürfen von der StPO abweichende Prüfungsformen gewählt werden. Als abweichende Prüfungsformen sind erlaubt:
Fristen
Die in den vergangenen beiden Semestern beschlossenen Fristverlängerungen laufen aus. Welche Fristen sich verlängern bzw. ab diesem Semester neu starten entnehmen Sie der nachfolgenden Aufstellung:
Anmeldung und Rücktritt von Prüfungen
Die Studierenden müssen sich zu den Prüfungen wie gewohnt verbindlich anmelden. Eine Abmeldung wird dringend bis zum 7. Tag vor der Prüfung erbeten, ist aber wie schon im vergangenen Semester bis zum letzten Tag vor der Prüfung ohne Attest möglich.
Wenn man zu einer Prüfung antritt, wird diese auch gewertet. Bei Prüfungsabbruch muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden, aus dem klar hervorgeht, dass die plötzliche Erkrankung nicht schon vor Antritt der Prüfung bekannt sein konnte. Über die Anerkennung des Attestes entscheidet die Prüfungskommission. Ein nachträglicher Rücktritt von einer Prüfung ist nicht möglich.
Prüfungsdurchführung
Für die Prüfungsdurchführung gelten die gesondert bekannt gegebenen Regeln.
Praxissemester
Der Eintritt in das Praxissemester ist unabhängig von den erreichten ECTS-Punkten möglich, wenn die Studierenden das entsprechende Fachsemester erreicht haben. Die Praktikumsbeauftragten wurden gebeten, die Praktikumsverträge großzügig zu beurteilen und ggf. auch etwas fachfernere Betriebe anzuerkennen.
Abschließender Hinweis zur Registrierungspflicht:
Wann immer Sie sich an der Hochschule befinden, bitte vergessen Sie nicht, sich über unser Registrierungssystem „darfichrein“ einzuloggen!
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Prüfungsanmeldung:
Diese Information ist nicht relevant für Austauschstudierenden. Sie erhalten Auskunft zur Prüfungsanmeldung in einer separaten Email vom International Office.
Die Prüfungsanmeldung für die Prüfungen und Leistungsnachweise am Ende des Sommersemesters 2021 wird ab Freitag, 16.04.2021 freigeschaltet und ist bis Freitag, 30.04.2021 möglich. Da es zu Beginn der Anmeldung zu Performanceproblemen kommen könnte, sollten Sie es bei längeren Wartezeiten später nochmals versuchen.
Die Prüfungsterminpläne (soweit bereits vorhanden) mit den Prüfungsfächern und den dazugehörigen Prüfungsnummern finden Sie im Internet auf dieser Seite: https://www.th-deg.de/de/studierende/antraege-und-organisatorisches#pruefungstermine
Die Anmeldung ist über das Primuss-Portal möglich:
http://www.primuss.de/portal-thd Login mit Ihrer Benutzerkennung und Ihrem selbst vergebenen Passwort. (Anleitung:
https://www.th-deg.de/Studierende/IT-Services/flyer_erste_schritte_in_der_it.pdf
Anmeldung:
Kontrollieren Sie die Anmeldung, indem Sie auf den Button "PDF der Anmeldungen" klicken. Als Nachweis sollten Sie dieses PDF ausdrucken oder speichern und aufbewahren. Bei studienbegleitenden Prüfungen und Leistungsnachweisen (z.B. AWP-Fächer), die vor dem Prüfungszeitraum stattfinden und bei denen eine Anmeldung erforderlich ist, gilt die gleiche Regelung.
Zu beachten!
Freiwillige Wahlfächer oder nicht aufgeführte Fächer (z.B. Sprachprüfungen) melden Sie bitte mit beigefügtem Formular an.
https://www.th-deg.de/Studierende/Antraege-und-Organisatorisches/Pruefungen/form_exam_registration.pdf
Dieses Formular ist auch zu verwenden, wenn Sie sich im Praxis- oder Auslandssemester befinden und evtl. keinen Zugriff auf das Primuss-Portal haben. Füllen Sie bitte das entsprechende Formblatt am Bildschirm aus, unterschreiben es und senden dieses bitte an den/die für Sie zuständige/n Sachbearbeiter/in im Studienzentrum. https://www.th-deg.de/studienzentrum-ansprechpersonen
Sollte eine Anmeldung für ein bestimmtes Fach nicht funktionieren, wenden Sie sich ebenfalls an den/die für Sie zuständige/n Sachbearbeiter/in im Studienzentrum. Sofern es bei der Anmeldung ein Serverproblem gibt, melden Sie das bitte, evtl. mit einem Screenshot, unseren IT-Betreuern.
https://www.th-deg.de/studienzentrum-ansprechpersonen
Abmeldungen
Diese sind ebenfalls über das Primuss-Portal/meine Prüfungen möglich. Bitte beachten Sie, dass ein Rücktritt von einer Prüfung, zu der Sie sich angemeldet haben, bis spätestens 7 Tage vor der Prüfung dringend erbeten wird. Als Nachweis sollten Sie diese Abmeldungen über den Button PDF öffnen und ausdrucken oder speichern und aufbewahren.
Aufgrund der Corona-Pandemie ist eine Abmeldung mit ärztlichen Attest in diesem Semester nicht nötig.
Wichtig: Bei Prüfungsabbruch nach Prüfungsantritt muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden, aus dem klar hervorgeht, dass die plötzliche Erkrankung nicht schon vor Antritt der Prüfung bekannt war. Das entsprechende Formular finden Sie unter nachstehendem Link auf Seite 2: https://www.th-deg.de/Studierende/Antraege-und-Organisatorisches/Pruefungen/bek_attest.pdf
30.03.2021
Rahmenbedingungen für das Sommersemester
Die Hochschulleitung hat in Zusammenarberbeit mit den Dekanen folgenden Handlungsrahmen beschlossen:
Wir bitten um Verständnis, dass wir die weitere Entwicklung der Pandemie nicht sicher vorhersagen können und daher keine detaillierteren Pläne für das Sommersemester entwickeln können.
19.03.2021
Update: Wichtige Informationen zum Hochschul- und Lehrbetrieb ab Ostern
Leider können wir die Hochschule wegen der wieder steigenden Infektionszahlen nicht so weit öffnen, wie wir es uns eigentlich wünschen würden.
Die Hochschulleitung hat daher in der gestrigen Sitzung folgende Regelung für April beschlossen:
12.02.2021
Wichtige Informationen zum Sommersemester 2021
Die Hochschulleitung hat sich nach intensiven Beratungen, unter Berücksichtigung der gültigen rechtlichen Regelungen, zu folgendem Vorgehen entschlossen:
Sobald es die Situation zulässt, wollen wir Präsenzveranstaltungen anbieten. Wir wissen wie wichtig der Austausch und das studentische Leben auch außerhalb der Hörsäle sind. Zu Semesterbeginn wird die Hochschulleitung die dann gültige Situation prüfen und Sie umgehend informieren, wie der Unterricht nach Ostern stattfinden kann.
Die Fakultäten bitten wir, diese Information auch an Ihre Lehrbeauftragten weiterzugeben.
22.01.2021
Prüfungshinweise und aktuelle gesetzliche Regelungen
Hygienekonzept der THD für Schriftliche Prüfungen
Das Wintersemester 2020 ist für uns alle erneut eine besondere Herausforderung. Unter Beachtung des Infektionsschutzgesetzes und der Gesundheit aller Beteiligten sind folgende Regelungen bei der Durchführung von Präsenzprüfungen zu beachten.
Die oben genannten Regelungen gelten vorbehaltlich neuer gesetzlicher Regelungen.
22.01.2021
Buchausleihe am Standort Deggendorf - Abholung von vorbestellten Büchern wieder möglich
Die Abholung von vorbestellten Büchern ist für den Zeitraum bis einschließlich 12. Februar wieder erlaubt. Die gültigen Vorschriften des Hygienekonzepts sind unbedingt zu beachten:
Die Abholung ist ab heute Freitag 22.01.2021:
Kurzfristige Änderungen sind nicht auszuschließen. Weitere Information zum aktuellen Stand finden Sie jederzeit auf den Seiten der Bibliothek.
12.01.2021
Informationen zu den bevorstehenden Prüfungen, inbes. Präsenzprüfungen
An der THD werden wir die Präsenzprüfungen unter strikter Beachtung aller Hygienemaßnahmen in großen Räumen durchführen. Für Prüfungen mit vielen Teilnehmern werden wir in die Stadthalle ausweichen, um die Abstandsregeln in jedem Fall sicher einhalten zu können.
In einzelnen Fakultäten haben sich noch kleinere Änderungen gegenüber dem im November beschlossenen Prüfungsplan ergeben, insbesondere bei den Beginnzeiten der Prüfungen in den Stadthallen. Bitte prüfen Sie daher nochmals die aktualisierten Pläne.
Um die Kontakte weitestgehend zu vermeiden, gelten grundsätzlich folgende Maßnahmen vor, während und nach den Prüfungen, vorbehaltlich anderer Regelungen durch die Fakultäten
15.12.2020
Winterschließung des Studentenwerks und Sonderschließzeiten von Mensen und Cafeterien
Aufgrund einer Handlungsempfehlung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst und den aktuellen Regierungsbeschlüssen zur Eindämmung des Coronavirus sind die Mensen und Cafeterien in der Zeit vom 16.12.2020 bis einschließlich 08.01.2021 geschlossen. In dieser Zeit wird auch kein Mensa-Lieferdienst angeboten.
Ab dem 11.01.2021 gelten für die offenen Cafeterien voraussichtlich neue Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 9.30 bis 14.30 Uhr.
Weitere Informationen zu den Öffnungszeiten und geöffneten Einrichtungen finden Sie auf dieser Seite: https://stwno.de/de/gastronomie/cafeterien
Das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz ist in der Zeit vom 24.12.2020 bis 06.01.2021 geschlossen. Sämtliche Arbeitsbereiche – BaföG, Info-Punkte, Sozialberatung, Studentisches Wohnen, Kulturförderung – sind in dieser Zeit nicht erreichbar.
Über die Erreichbarkeit Ihrer AnsprechpartnerInnen in der Zeit vom 21. bis 23.12.2020 und vom 07. bis 08.01.2021 können Sie sich auf folgenden Seiten informieren:
BAföG: https://stwno.de/de/finanzierung/kontakt
Info-Punkte: https://stwno.de/de/info-punkt
Sozialberatung: https://stwno.de/de/beratung/sozialberatung
Studentisches Wohnen: https://stwno.de/de/wohnen/kontakt-5
Kulturförderung: https://stwno.de/de/kultur/kontakt
27.11.2020
Einstellung der Präsenzlehre ab 01.12.2020
Nach den gestern verkündeten Infektionsschutzmaßnahmen sind die Hochschulen angehalten den Präsenzunterricht ab 01.12.2020 einzustellen und auf virtuelle Lehre umzustellen.
Die bereits aus dem Sommersemester bekannten Regelungen treten wie folgt in Kraft:
02.11.2020
Mensa nur noch zur Abholung (To-Go) und für den Lieferdienst geöffnet
Der gastronomische Präsenzbetrieb in den Mensen muss ab heute (02.11.2020) mit sofortiger Wirkung bis zum Außerkrafttreten der 8. BayIfSMV eingestellt werden. Die bereits praktizierte Abgabe von mitnahmefähigen Speisen („To-Go-Betrieb“) ist weiterhin möglich.
Geschlossen werden die Mensateria Glashaus, die Cafeteria im K-Gebäude und die Mensateria Pfarrkirchen.
16.10.2020
Ergänzende Informationen zu den neuen Regelungen zum Wintersemester 2020/21
Hier findet ihr Fragen und Antworten. Bitte beachten: Abhängig vom Pandemiegeschehen können sich Regelungen jederzeit ändern.
Der zu Beginn des Sommersemesters geprägte Begriff „Flexisemester“ wird hier oft missverstanden. Er bezieht sich darauf, dass das Sommersemester in Bezug auf Fristen und Regelstudienzeit (die Regelstudienzeit verlängert sich automatisch um ein Semester) nicht gezählt wird, damit Ihnen keine Nachteile entstehen. Dies hat aber nichts mit dem Semesterzähler zu tun. Nachzulesen ist das in Art. 99 Bestimmungen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie (Bayerisches Hochschulgesetz)
Ausnahmeregelungen zu Fristen und Prüfungen galten nur für das Sommersemester. Für das Wintersemester wurden durch das Wissenschaftsministerium keine Sonderregelungen veröffentlich. Die Durchführung von elektronischen Prüfungen wurden in einer Verordnung geregelt. Wie diese in der Praxis umgesetzt werden kann, wird gerade geprüft. Wir gehen davon aus, dass auch im Wintersemester wieder elektronische Prüfungsformate angeboten werden können.
Der Erkrankte selbst wird vom zuständigen Gesundheitsamt in Quarantäne geschickt. Er muss sich bei der Hochschule melden. Wir werten dann alle direkten Kontakte aus, diese sind in der Begrifflichkeit des Gesundheitsamtes Deggendorf Kontaktpersonen 1. Ordnung. Kontaktpersonen 1. Ordnung sind alle, die sich länger als 15 Minuten gemeinsam mit dem Infizierten in einem Raum befunden haben. Private Kontakte oder Wohnheimkontakte muss der Studierende selbst dem Gesundheitsamt melden.
Alle Kontaktpersonen 1. Ordnung werden vom Gesundheitsamt vorsorglich in Quarantäne geschickt und umgehend zum Test aufgefordert. Alles Weitere regelt das zuständige Gesundheitsamt in direkter Abstimmung mit Ihnen.
Alle anderen Studierenden in diesem Studiengang sind Kontaktpersonen 2. Ordnung. Um Sie alle zu schützen wird für den kompletten Studiengang die Vorlesung auf virtuelle Lehre umgestellt, bis die Ergebnisse der Tests vorliegen.
Wichtig: Informationen zu Quarantäneanordnungen, möglichen Infektionen und Kontakten lassen Sie uns bitte unter: healthinfo@th-deg.de zukommen,
eine bestätigte COVID-19-Infektion melden Sie bitte umgehend an: krisenstab@th-deg.de.
Der Gesetzgeber hat den Hochschulen vorgeschrieben, dass sie Systeme einführen, die jederzeit eine Nachverfolgung von Kontakten mit Infizierten ermöglichen. Wir haben uns aus praktikablen und Datenschutzgründen gegen eine Erfassung mit Papier entschieden.
Die erfassten Daten werden verschlüsselt gespeichert und nur im Falle eines Infektionsgeschehens entschlüsselt. Die Erfahrung mit dem ersten Infektionsgeschehen haben gezeigt, dass für eine schnelle Information der betroffenen die vollständigen Kontaktdaten benötigt werden. Daher:
Neu ab nächster Woche: Damit Sie das Gesundheitsamt schnell und sicher erreichen kann, werden wir zukünftig Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail erfassen lassen. Hierfür wird ab kommender Woche (Mo, 19.10.) die erneute Eingabe der Kontaktdaten (mittels PIN) nötig sein.
Nutzen Sie E-Mail und Telefon zur Klärung von Fragen.
Gerade in den Servicebüros der Hochschule wird es manchmal eng. Halten Sie auch hier Abstand. Treten Sie nur ein, wenn genügend Platz ist. Klären Sie so viel wie möglich telefonisch oder per Mail. Sie schützen sich und die Mitarbeiter der Hochschule.
Bei Anfragen an das Studienzentrum geben Sie bitte immer die Matrikelnummer an. So können wir Ihr Anliegen schnell beantworten.
Zu Ihrem eigenen Schutz ist der Aufenthalt auf dem gesamten Hochschulgelände auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken.
Zwischen Ihren Vorlesungen dürfen Sie sich in den Hörsälen und Seminarräumen aufhalten, sofern Sie die bekannten Abstands-, Hygiene- und Lüftungsregeln beachten. Nach Ihrer letzten Vorlesung verlassen Sie bitte den Campus.
Ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt werden als inländisches Risikogebiet eingestuft, wenn der 7-Tage-Inzidenzwert über 50 liegt.
In diesen Fällen sollten Sie besonders auf die Einhaltung von Hygienemaßnahmen achten. Es besteht kein Verbot an die Hochschule zu kommen, außer natürlich Sie leiden an Covid19-typischen Symptomen. Sie sollten aber, wenn immer möglich, die digitalen Angebote nutzen und den Kontakt zu Kommilitonen soweit wie möglich einschränken.
15.10.2020
Neue Corona-Regelungen gelten ab morgen (Freitag, 16.10.2020)
Einhaltung der schon bisher eingeführten Schutzmaßnahmen AHA + C + L:
Zusätzlich gelten ab morgen (Freitag, 16.10.) folgende Regelungen:
Maskenpflicht: Nach Beschluss der Bundesregierung gilt jetzt folgende Regelung: „Bereits ab einem Inzidenzwert von 35 gilt eine ergänzende Maskenpflicht - und zwar dort, wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen. Steigt der Wert über die Schwelle von 50, soll die Maskenpflicht noch einmal erweitert werden“.
DAHER GILT AB SOFORT AUCH IN DEN VORLESUNGEN MASKENPFLICHT. Damit gilt Maskenpflicht auf dem gesamten Gelände der Hochschule (mit Ausnahme Büros) - auch im Außenbereich. Dies gilt für ALLE Standorte der Hochschule.
Vorlesungsbetrieb: Ab sofort können alle Präsenzveranstaltungen in Absprache zwischen Dozenten und Studierenden ohne weitere Genehmigung in einen virtuellen oder teilvirtuellen Modus überführt werden.
Bei Vorlesungen, die weiterhin in Präsenz durchgeführt werden, möchte ich die dringende Bitte der Studierendenvertreter unterstreichen: Alle Vorlesungen sollten zusätzlich zur Präsenz auch parallel online (d.h. Streamen in „Echtzeit“ ins Netz) oder virtuell (Aufnahme und Bereitstellung einer Konserve) angeboten werden, damit die Studenten die Möglichkeit haben sich zu entscheiden ob sie sich dem potenziellen Risiko aussetzen wollen, wenn Sie in einem Vorlesungsaal sitzen.
Studierende, die wegen leichter Symptomen oder Quarantäne nicht an die Hochschule kommen dürfen, haben das Recht auf die Vermittlung des Stoffes! Ich appelliere hier an die moralische Verantwortung unserer Dozenten den Studierenden gegenüber.
Bitte bereiten Sie sich auch sicherheitshalber schon darauf vor, im Lauf des Semesters wieder auf vollständig virtuellen Betrieb umzuschalten.
FAQs zum Wintersemester 2020/21 (Stand 30. September 2020)
Bitte beachte: Alle Angaben sind vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen durch Einschränkungen im Rahmen der Covid-19 Pandemie.
Wir informieren euch auch regelmäßig über neue Maßnahmen und Regelungen auf unseren Social Media Kanälen.
Abonniere unsere Kanäle für Updates & Infos:
Informationen für deinen Studienstart findest du unter Infos für Erstsemester.
Semesterstart an den Studienstandorten in Deggendorf, Pfarrkirchen und Cham ist der 01.10.2020. Am 01.10. und 02.10. finden für die Erstsemester Begrüßung und Einführung ins Studium statt.
Die Vorlesungen für die Erstsemester starten am 05.10., für die höheren Semester nach Bekanntgabe durch die jeweiligen Fakultäten.
Die angegebenen Zeiten gelten vorbehaltlich möglicher Änderungen im Rahmen der Corona Pandemie.
Das Wintersemester beginnt am 1. Oktober 2020 und endet am 14. März 2021.
Vorlesungsbeginn
Vorlesungsende
Vorlesungsfreie Zeit
Empfohlener Prüfungsbeginn
Semesterferien
*Am Erstsemestertag dürfen keine Vorlesungen der höheren Semester stattfinden
Die Durchführung von Präsenzvorlesungen hat für die Technische Hochschule Deggendorf oberste Priorität. Es gelten die aktuellen Hygiene- und Abstandsregeln von 1,5 m, die grundsätzlich auch in allen Hörsälen, Laboren und Seminarräumen einzuhalten sind.
Damit stehen, je nach Raum, nur 30 – 50 % der üblichen Plätze zur Verfügung, was einen reduzierter Präsenzbetrieb mit hohem virtuellen Anteil zur Folge hat.
Für die Durchführung von Präsenzvorlesungen gelten folgende Prioritäten:
Die englischsprachigen Studiengänge (ECRI eingeschlossen) finden so weit wie möglich für alle Studierenden die nicht einreisen können, auch virtuell statt.
Falls du zu einer Risikogruppe gehörst oder ein anderes Handicap die Teilnahme an den Präsenzvorlesungen verhindert, so wenden Sie sich an die Ansprechpartner deiner Fakultät.
Schwangere unterliegen ebenfalls erhöhten Schutzvorschriften: bitte wende dich per Mail an Frau Kathrin Kuffer und vereinbaren einen Beratungstermin.
Gesicherte Aussagen sind leider nicht möglich. Sollten die Infektionszahlen weiter zurückgehen, wird man mehr Personen in einem Raum unterrichten können und damit mehr Präsenzveranstaltungen anbieten können.
Sollte es zu einer zweiten Infektionswelle kommen, wird man ggf. die Präsenz für alle Semester auf ein Minimum reduzieren müssen.
Wir gehen davon aus, dass es weiterhin schwierig sein wird aus einigen Ländern nach Deutschland einzureisen bzw. dass keine Visa erteilt werden. Wir werden den Unterricht unabhängig vom Präsenzunterricht soweit möglich auch virtuell anbieten. Ihr erhaltet entsprechende Bestätigungen, damit eure Zulassung auch weiterhin Gültigkeit besitzt.
Diese Frage können wir leider nicht beantworten, sie hängt stark von eurer persönlichen Situation ab. Wenn ihr aus dem näheren Umkreis kommt, dann ist eine Anmietung einer Wohnung am Studienstandort vermutlich nicht notwendig. Falls du Erstsemester bist und du eine weitere Anreise von deiner Heimatadresse hast, würden wir eine Wohnungsanmietung in Deggendorf, Pfarrkirchen oder Cham dringend empfehlen.
Grundsätzlich ist das Wohnen am Studienort zu empfehlen, da du einen besseren Kontakt zu deinen Kommilitonen bekommst und jederzeit sehr schnell an Präsenzveranstaltungen teilnehmen kannst.
Bitte beachte in diesem Zusammenhang auch, dass wir nicht garantieren können, dass jede Präsenzvorlesung auch als Aufzeichnung zur Verfügung steht.
Im Sommersemester 2020 wurden wir alle, Studierende und Lehrende, von der Pandemie überrascht. Da zu Beginn des Semesters nicht klar war ob ein reguläres Semester stattfinden kann, hat man sich entschlossen Regelungen für ein Semester außer Kraft zu setzen und sehr studierendenfreundliche Regelungen zu finden, wie Fristen auszusetzen und Prüfungsrücktritte nach erfolgter Teilnahme zu ermöglichen.
Auf Grund der Erfahrungen des Sommersemesters kann festgestellt werden, dass der rein virtuelle Betrieb zwar deutliche Einschränkungen für die Kommunikation bedeutet, es aber trotzdem möglich ist das geforderte Wissen zu vermitteln und regulären Unterricht zu halten.
Wir gehen im Moment davon aus, dass das Wintersemester 2020 in Bezug auf Fristen und Prüfungen wieder ein normales Semester sein wird. Auch hier gilt: Änderungen vorbehalten.
Die Fakultäten erstellen Stundenpläne, die sowohl für den Präsenz-, als auch für den virtuellen Unterricht gelten. Für den Präsenzunterricht werdet ihr ggf. in Gruppen eingeteilt, damit die zulässigen Raumkapazitäten nicht überschritten werden. Die Fakultäten werden dich über die bekannten Kanäle (wie Homepage oder E-Mail) informieren.
Neben der Beachtung der allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln ist es im Wintersemester immer dann nötig, sich über ein QR-Code-System zu registrieren, wenn mehreren Personen sich über einen längeren Zeitraum in einem Raum aufhalten.
Bei Betreten eines Hörsaals, eines Labors, eines Seminarraum oder ein Servicebüros findest du an den Wänden oder Tischen QR-Codes, über die du dich mit deinem Smartphone registrieren kannst.
Wer kein Smartphone mit einer entsprechenden Funktion besitzt, kann sich eine passende App runterladen oder die Registrierung über ein anderes Endgerät unter den ebenfalls bekannt gegebenen Links durchführen.
Achtung: die Erfassung ist zwingend vorgeschrieben, es gibt keine Alternative zur digitalen Erfassung.
Deine Daten werden verschlüsselt gespeichert und automatisch nach 30 Tagen gelöscht. Die Regeln des Datenschutzes sind eingehalten.
Sei dir bewusst, dass sich kurzfristig Änderungen ergeben können. Informiere dich regelmäßig über mögliche Änderungen.
Informationen für Studierende:
Studierende in pandemiebedingten Notlagen können den Zuschuss der Bundesregierung auch für September beim Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz beantragen. Die Beantragung erfolgt ausschließlich online unter www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de
Für jeden Monat in pandemiebedingter Notlage muss ein eigener Antrag im entsprechenden Monat gestellt werden. Der September-Antrag wird damit ab 1. September 2020 zur Verfügung stehen. Bis dahin haben Studierende noch wenige Tage Zeit, ihren Antrag für August zu stellen.
Alle Informationen zur Überbrückungshilfe gibt es unter www.stwno.de/ueberbrueckungshilfe
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hilft Studierenden, die wegen der Corona-Pandemie nachweislich in akuter Notlage sind, mit insgesamt 100 Millionen Euro Zuschüssen. Sie werden über die Studenten- und Studierendenwerke vergeben.
Ab 16.06., 12.00 Uhr mittags, kann diese Überbrückungshilfe online unter www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de beantragt werden. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt voraussichtlich ab Ende Juni durch das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz.
Die Überbrückungshilfe kann von Juni bis August 2020 online unter www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de beantragt werden und wird nach Bewilligung für jeweils einen Monat ausgezahlt. Für den Folgemonat muss ggf. ein Wiederholungsantrag gestellt werden. Die Höhe der Überbrückungshilfe richtet sich nach Schwere der finanziellen Notlage und beträgt pro Antrag mindestens 100 und höchstens 500 Euro. Sofern die Bedürftigkeit nachgewiesen wurde, wird das das Konto des bzw. der Antragstellenden auf maximal 500 Euro aufgestockt.
Weitere Informationen und FAQ zur Überbrückungshilfe: www.stwno.de/ueberbrueckungshilfe
„Kein perfektes, aber doch ein gutes Semester“
1. Die Corona-Pandemie wirkt sich spürbar auf das Sommersemester 2020 aus: Der Vorlesungsbetrieb musste coronabedingt zunächst rein digital starten. Wie sind die Hochschulen dafür gerüstet?
Das Engagement und der Einsatz der Hochschulfamilie sind überwältigend! Das habe ich in den vergangenen Wochen bei zahlreichen Besuchen an Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Technischen Hochschulen und Kunsthochschulen quer durch ganz Bayern spüren können. Überall werden praktikable und pragmatische Lösungen gefunden. In vielen Gesprächen wurde mir signalisiert, dass alle Beteiligten fest entschlossen sind, den Lehrbetrieb so gut es geht zu ermöglichen. Dass das die Hochschulen vor unglaubliche Anstrengungen stellt und für sie einen großen Kraftakt darstellt, ist völlig klar. Ich denke aber, man kann sagen: Das Semester ist gut angelaufen.
Schon Wochen vor dem regulären Vorlesungsbeginn haben alle zusammengeholfen und konsequent daran gearbeitet, die digitalen Angebote auszuweiten. Das ist eine beispiellose Gemeinschaftsleistung! Unsere Studentinnen und Studenten können auch im Sommersemester 2020 in ihrem Studium weiterkommen. Auch wenn klar ist, dass es kein perfektes Semester wird: Ich bin überzeugt, dass es ein gutes wird! Ich will größtmögliche Verlässlichkeit und Chancengleichheit gewährleisten – bei gleichzeitig größtmöglicher Sicherheit. Es sollen keine Nachteile für unsere Studentinnen und Studenten entstehen.
2. Und wie sieht es nach Corona aus: Wird das digitale Semester die Lehre langfristig verändern?
Nach dem Sommersemester werde ich gemeinsam mit der Hochschulfamilie eine Reflexionsrunde starten, um Bilanz zu ziehen: Welche neuen Möglichkeiten haben sich ergeben? Was hat bei der digitalen Lehre gut geklappt? An welchen Schrauben müssen wir noch drehen und wo stoßen wir an Grenzen? Auch wenn sich viele Online-Angebote sicher dauerhaft durchsetzen werden, gehen einem die persönlichen Begegnungen, der unmittelbare Austausch auf dem Campus und im Hörsaal und Präsenzangebote zum Studium und zum Hochschulalltag doch ab.
Aber mit Blick auf die Chancen erwarte ich mir durchaus einen kräftigen digitalen Schub für unsere Hochschulen!
3. Nicht nur die Lehre hat sich vom Campus ins Homeoffice verlagert, auch der Vorlesungszeitraum hat sich verschoben. Wie sehen die Regelungen im Einzelnen aus?
Jetzt wird es etwas technisch: An den Hochschulen für angewandte Wissenschaften, den Technischen Hochschulen, den Kunsthochschulen und den Universitäten hat der Vorlesungsbetrieb am 20. April 2020 begonnen. Das Ende der Vorlesungszeit an den Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Technischen Hochschulen fällt auf den 7. August 2020. Die Vorlesungszeit kann von den Universitäten um bis zu zwei Wochen verkürzt werden, von den Hochschulen für angewandte Wissenschaften und den Technischen Hochschulen um bis zu vier Wochen. Für die Kunsthochschulen gelten eigene Vorgaben für die Verkürzung der Vorlesungszeit.
Voraussetzung für eine Verkürzung durch die jeweilige Hochschule ist, dass der für das Semester vorgesehene Unterrichtsstoff in der Vorlesungszeit mit entsprechend verdichteter Stundenzahl oder auf andere Weise unter Beachtung der Studierbarkeit angeboten wird. Jede Hochschule kann das für sich passgenau regeln.
Das Sommersemester endet – wie üblich – mit dem 30. September.
4. Welche Konsequenzen hat der Ausfall von Präsenzveranstaltungen auf Prüfungen?
Bei Prüfungen im Sommersemester 2020 bemühen sich unsere Hochschulen darum, für ihre Studentinnen und Studenten praktikable Formate zu finden. Mein Rat ist, diese Angebote auch anzunehmen. Die hochschulischen Prüfungen, die im Sommersemester 2020 abgelegt werden, zählen.
Was mir dabei wichtig ist: Wem das nicht möglich ist, dem dürfen keine Nachteile aufgrund prüfungsrechtlicher Regeltermine und Fristen sowie der Regelstudienzeit entstehen. Wir arbeiten deshalb unter Hochdruck an einer Regelung, nach der sich Fachsemester- bzw. Regelstudienzeiten-gebundene Regeltermine und Fristen automatisch verschieben bzw. verlängern.
5. Nicht ganz unwichtig ist ja auch die Frage nach dem BAföG. Welche Folgen ergeben sich aus der Verschiebung des Vorlesungsbeginns im Sommersemester 2020?
Bei der Verschiebung des Vorlesungsbeginns war mir extrem wichtig, für unsere Studentinnen und Studenten, die BAföG bekommen, eine schnelle Lösung zu finden. Deshalb habe ich mich sofort an meine Amtskollegin im Bund gewandt. Kurz darauf, am 12. März, hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung erklärt, dass pandemiebedingte kurzfristige Schließungen von Ausbildungsstätten und die Verlängerungen von vorlesungsfreien Zeiten förderungsrechtlich unschädlich sind. Das freut mich natürlich sehr.
6. Ist die Rückkehr zu Präsenzveranstaltungen noch in diesem Sommersemester denkbar?
Eine Öffnung der Hochschulen und ein üblicher Lehrbetrieb noch in diesem Sommersemester erscheinen mir aktuell eher unwahrscheinlich. Aber wir müssen die Entwicklung der Infektionszahlen aufmerksam beobachten und entsprechend auf Sicht fahren.
Übrigens: Bestimmte Praxisveranstaltungen sind an den Hochschulen seit dem 27. April – im Einzelfall – unter strengen Hygienemaßnahmen möglich.
So dürfen zum Beispiel an den Kunsthochschulen auf der Grundlage eines mit dem Gesundheitsministeriums abgestimmten Hygienekonzepts Studentinnen und Studenten wieder die Hochschulräume nutzen, um zu üben, musikalischen Unterricht zu erhalten oder in Studienwerkstätten und Technikräumen zu arbeiten. Selbstverständlich müssen dabei alle allgemeinen Vorgaben und Empfehlungen zur Hygiene und zum Infektionsschutz eingehalten werden. Denn nach wie vor gilt: Der Schutz der Gesundheit geht vor.
7. Welche Auswirkungen hat die Pandemie auf das Wintersemester 2020/2021: Wird sich auch der Beginn der Vorlesungszeit verschieben?
Darüber beraten derzeit die Länder auf Ebene der Kultusministerkonferenz. Dabei sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen, z. B. die Bewerbungsfristen für zulassungsbeschränkte Studiengänge.
Was übrigens bald beschlossen werden soll: Der Bewerbungsschluss für zulassungsbeschränkte Studiengänge wird für das Wintersemester 2020/2021 der 20. August sein. Damit haben Abiturientinnen und Abiturienten trotz der Verschiebung der Abiturprüfungen noch genug Zeit, um sich zu bewerben. Für die Immatrikulation in nicht zulassungsbeschränkte Studiengänge gilt weiterhin die Einschreibung vor Beginn des Wintersemesters.
8. Welche Überlegungen gibt es, um Studentinnen und Studenten bei der Kinderbetreuung noch besser zu entlasten?
Es war mir persönlich ein großes Anliegen, hier vor allem alleinerziehenden Studentinnen und Studenten unter die Arme zu greifen. Ich freue mich, dass wir gemeinsam dieser Zielgruppe ermöglichen konnten, die Kindernotbetreuung in Anspruch zu nehmen.
9. Was ist ihr abschließender Wunsch für dieses Semester?
Was sonst als: Bleiben Sie gesund! Und blicken Sie zuversichtlich nach vorne und nutzen Sie die Chancen, die Ihnen trotz aller Herausforderungen dieses Semester bietet!
Der Prüfungsausschuss der THD hat sich in sehr enger Abstimmung mit Senat und Studienzentrum in den vergangenen Tagen zusammengesetzt, um einen
Handlungsrahmen zu formulieren, der Vorgabe und Maßstab für alle Entscheidungen der Hochschule bezüglich der Prüfungsorganisation in diesem Semester
sein wird.
Sie haben sicher viele Fragen zu dem Thema Prüfungen und Prüfungsorganisation, sei es aus Teilnehmersicht, sei es aus Sicht der Organisation oder
einfach, weil sie oft erste Ansprechperson sind. Lassen Sie mich deshalb als erste Antwort auf Ihre Fragen die für Sie wichtigen Entscheidungen unserer
Sitzung im Folgenden zusammenfassen.
Das Ziel unseres Handlungsrahmens ist es, die für unsere Studierenden möglichen Härten, die in diesem Semester durch den stark beeinträchtigten Studien- und Prüfungsbetrieb zu erwarten sind, so weit wie uns möglich abzumildern.
Der Senat der Hochschule gibt uns die Freiheit für unser Vorhaben dadurch, dass die §§ 5 – 7 und 10 bis zum 30.09.2020 ausgesetzt wurden. Diese Paragraphen betreffen im Wesentlichen Fristen, die unsere Studierenden wegen der besonderen Umstände in vielen Fällen nicht in der Lage wären einzuhalten.
Spätestens ab dem 20.04. werden alle Dozentinnen und Dozenten die Inhalte ihrer Fächer in digitaler Form zur Verfügung stellen. Dazu wurden sie vom Präsidenten verpflichtet, aber es ist ihnen natürlich auch selbst ein Anliegen, damit Sie, die Studierenden, bestmöglich durch dieses schwierige Semester kommen. Der Präsident bittet darum, Ihre Studiendekane oder Dekane darauf aufmerksam zu machen, wo Sie ggf. eine noch bessere Unterstützung wünschen oder erwarten dürfen.
Aktuelle Informationen von hochschule dual zum verschobenen Semesterstart/Onlinesemester findet ihr hier: https://www.hochschule-dual.de/aktuelles/corona-update/
FAQs Exchange Students - Summer Semester 2020
1. Can I stay at DIT even though the International Office has recommended to interrupt my semester abroad?
Of course it is absolutely possible to stay, this is entirely up to you. Students who decide not to return to their home countries must be aware that the restrictions will go on, social distancing is still necessary to an indefinite period and also during the next few weeks there will be significant restrictions disrupting daily life.
2. What will be the procedure if I stay here?
a. Inform us by e-mail to incomings@th-deg.de
b. Check your e-mails, the iLearn portal and the DIT homepage regularly. Any important updates will be published there.
c. If you have not done so yet, please enroll for your iLearn courses.
d. “Flexi-Semester”:
3. What else do I have to take into account if I stay?
a. Health Insurance
Please note that it is absolutely necessary that all exchange students who are enrolled for the summer semester 2020 have a valid German public health insurance. The German public health insurance will cover all costs if you need treatment in the event of a COVID-19 infection. EU-students: The EHIC gives you the right to access state-provided healthcare under the same conditions as people insured in Germany.
b. Bank account
Please refer to your Orientation Week group leader as soon as possible if you have not completed the bank account opening process yet.
Deggendorf Institute of Technology
Dieter-Görlitz-Platz 1
94469 Deggendorf, Germany
Tel.: +49 991 3615-0
Fax: +49 991 3615-297
www.th-deg.de
info@th-deg.de
4. What will be the procedure if I decide to return to my home country and cancel my enrolment at DIT?
a. Contact your home university and discuss your decision with them. ERASMUS students: Your home university will provide you with further information concerning the ERASMUS grant. Inform us by e-mail to incomings@th-deg.de. We will send you all documents which are required to cancel your enrollment here at DIT.
b. Cancel your German health insurance for the date of your departure.
c. Contact your dormitory/landlord to cancel your rental agreement. Before leaving, arrange an appointment for a room inspection (otherwise you will not get back your deposit). Some dormitories will only refund the rent if there is a tenant after you. If you have difficulties to get back your rent, please contact us. It is very likely that your rent will not be reimbursed. Although DIT is in constant discussion with the landlords we might not be successful here. So, please be prepared to lose money. The International Office has published a call for students who still need an accommodation for the summer semester 2020, though.
d. In regards of your study and your ECTS we will find a good solution with your home university soon.
5. What will be the procedure if I decide to return to my home country and follow the online courses from there?
a. Discuss with your lecturers whether it will be possible to complete your lectures online (including final examination).
b. Inform us by e-mail to incomings@th-deg.de. We will send you all documents which are required to cancel your registration at the town of Deggendorf.
c. Contact your dormitory/landlord to cancel your rental agreement. Before leaving, arrange an appointment for a room inspection (otherwise you will not get back your deposit). Some dormitories will only refund the rent if there is a tenant after you (please double check the information in your rental agreement). It is very likely that your rent will not be reimbursed.
d. Close your German bank account before departure. This can only be done by sending an informal letter, including your original signature, to Commerzbank. It is not possible to close your bank account online or by e-mail.
e. Take into consideration that you will have to keep your German health insurance for the entire duration of the summer semester, even thoughyou will no longer be in Germany. It is required by law that all students who are enrolled at a German university need a German public health insurance or an equivalent to this.
Deggendorf Institute of Technology
Dieter-Görlitz-Platz 1
94469 Deggendorf, Germany
Tel.: +49 991 3615-0
Fax: +49 991 3615-297
www.th-deg.de
info@th-deg.de
6. Whom should I refer to if it is not possible to return to my home country due to entry restrictions?
In this case, please directly refer to the consulate/embassy of your home country in Germany. If you need any support with this, please let us know.
7. Whom should I refer to if I feel sick?
If you do not feel well, please contact us on incomings@th-deg.de or by phone: +49 991 3615 253. We can put you in contact with a doctor and provide translators if required. We are very sorry for all the inconvenience the virus causes but we are still full of hope that the situation is getting better and you have some nice experiences in
Deggendorf ahead, if you decide to stay. For those who’d rather return home:
Thank you for your trust to come here in the first place. You are always very welcome to pay us a visit in the future. Have a save trip home!
To all of you: stay healthy!
The International Office Team
Informationen (Wiedereröffung der Mensen im Abholbetrieb, Zinsloses KfW-Darlehen, Stellenangebote für studentische Fahhradkuriere, Wohnheim)
16.09.2020
Information zum Wintersemester 2020/21
In wenigen Wochen beginnt das Wintersemester 2020/21 und auch dieses Mal wird es wieder etwas anders - wieder ziemlich viel virtuell. Aber glücklicherweise können wir zumindest unsere Erstsemester für die meisten Vorlesungen bei uns vor Ort, am Campus begrüßen.
Disclaimer: Natürlich leider unter Vorbehalt, da wir nicht wissen sie sich die Situation mit Covid-19 in den nächsten Wochen und Monaten entwickeln wird.
Die englischsprachigen Studiengänge an allen Campus finden für alle Studierenden die nicht einreisen können, auch virtuell statt.
Für unsere Studierenden in den höheren Semester werden wir versuchen, zumindest einige Vorlesungen vor Ort anzubieten. Leider haben wir wegen der strikten Abstandregelungen in den Vorlesungen nicht genügend Platz für alle Veranstaltungen, daher wird es nicht zu vermeiden sein, dass doch wieder viele Veranstaltungen nur virtuell stattfinden können.
Wir wissen, dass sich viele von euch wieder Präsenzvorlesungen wünschen und wenn es möglich wäre, würde dies auch durchgehend geschehen. Momentan ist das Risiko leider noch zu groß und die räumlichen Kapazitäten beschränkt.
Trotz allem wünschen wir euch ein guten und erfolgreichen Start ins neue Semester!
31.08.2020
Wiedereröffnung der Mensa in Deggendorf
Die Sommerpause der Mensa ist beendet. Ab Montag, den 31.08.2020 ist die Mensa wiedereröffnet und bietet Speisen ausschließlich zur Abholung an.
Öffnungszeiten: Mo - Fr | 10.00 bis 14.00 Uhr
Die Cafeteria im Mensagebäude, die während der Schließung der Mensa geöffnet war, ist dafür ab 31.08.2020 wieder geschlossen.
24.07.2020
Liebe Studierende, liebe Studienbewerber,
die meisten von Ihnen fragen sich derzeit – ebenso wie die Mitarbeiter der Hochschule – in welcher Form das Wintersemester stattfinden wird. Leider wissen weder wir noch die Fachleute in München, wie sich die Situation mit Covid-19 in den nächsten Monaten entwickeln wird. Daher sind alle Aussagen immer mit einem Fragezeichen behaftet.
Trotzdem möchte ich Sie zumindest über unsere Pläne und Vorstellungen zum Wintersemester informieren:
Ich hoffe, dass Ihnen diese Information eine kleine Hilfe für Ihre Planungen ist. Ich möchte aber nochmals betonen, dass sich alle diese Pläne sofort massiv ändern werden falls sich die Pandemiesituation in Deutschland stärker verändert.
Präsident
Prof. Dr. Peter Sperber
05.07.2020
Ergebnisse der Studierendenbefragung zur Lehre im Flexisemester
15.05.2020
Bibliothek: Erweiterte Öffnung für Studierende und Mitarbeiter ab 18.05.2020
Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten der Bibliothek
24.04.2020
Maskenpflicht: Beim Betreten der Gebäude gilt ab dem 27.04 eine strikte Maskenpflicht!
An der Holzhütte beim Sonnendeck werden von 9:00 – 17:00 Uhr (solange vorrätig) Stoffmasken mit THD Logo (5 €) und Einmalmasken (1 €) verkauft.
Bibliothek:
Rechnerräume können für Lehrveranstaltungen mit Spezialsoftware genutzt werden, wenn die Software nur auf den Rechnern der Hochschule einsetzbar ist. Dabei gelten folgende Regelungen:
Da die Gesundheit aller nach wie vor im Vordergrund steht, bitten wir um Verständnis, dass bei Verstößen ein Hausverbot erfolgt.
16.04.2020
Bibliothek: Kontaktlose Ausleihe ab 20.04. möglich
Für Hochschulangehörige besteht wieder eine Ausleihmöglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen und einer vorherigen Anmeldung über iLearn
08.04.2020
Prüfungsorganisation Sommersemester 2020
THD legt Handlungsrahmen zur Prüfungsorganisation und -durchführung fest.
Der Prüfungsausschuss der THD hat sich in sehr enger Abstimmung mit Senat und Studienzentrum in den vergangenen Tagen zusammengesetzt, um einen
Handlungsrahmen zu formulieren, der Vorgabe und Maßstab für alle Entscheidungen der Hochschule bezüglich der Prüfungsorganisation in diesem Semester
sein wird.
Sie haben sicher viele Fragen zu dem Thema Prüfungen und Prüfungsorganisation, sei es aus Teilnehmersicht, sei es aus Sicht der Organisation oder
einfach, weil sie oft erste Ansprechperson sind. Lassen Sie mich deshalb als erste Antwort auf Ihre Fragen die für Sie wichtigen Entscheidungen unserer
Sitzung im Folgenden zusammenfassen.
Das Ziel unseres Handlungsrahmens ist es, die für unsere Studierenden möglichen Härten, die in diesem Semester durch den stark beeinträchtigten Studien- und Prüfungsbetrieb zu erwarten sind, so weit wie uns möglich abzumildern.
Der Senat der Hochschule gibt uns die Freiheit für unser Vorhaben dadurch, dass die §§ 5 – 7 und 10 bis zum 30.09.2020 ausgesetzt wurden. Diese Paragraphen betreffen im Wesentlichen Fristen, die unsere Studierenden wegen der besonderen Umstände in vielen Fällen nicht in der Lage wären einzuhalten.
Spätestens ab dem 20.04. werden alle Dozentinnen und Dozenten die Inhalte ihrer Fächer in digitaler Form zur Verfügung stellen. Dazu wurden sie vom Präsidenten verpflichtet, aber es ist ihnen natürlich auch selbst ein Anliegen, damit Sie, die Studierenden, bestmöglich durch dieses schwierige Semester kommen. Der Präsident bittet darum, Ihre Studiendekane oder Dekane darauf aufmerksam zu machen, wo Sie ggf. eine noch bessere Unterstützung wünschen oder erwarten dürfen.
31.03.2020
Die THD startet ab sofort in allen Fakultäten mit verstärkter Bereitstellung der Lehrinhalte in elektronischer Form.
Virtuelle Vorlesungen werden teilweise in Echtzeit nach Stundenplan gehalten. Die Studierenden werden gebeten, Termine und weiteres Vorgehen direkt mit den Dozenten abzustimmen.
Spätestens am 20.04.2020 sollten für alle geplanten Vorlesungen Inhalte in elektronischer Form vorliegen.
17. 03.2020
Schließung des Zugangs zu den Gebäuden der Technischen Hochschule Deggendorf
Liebe Studierende,
wir bitten um Verständnis, dass aufgrund der aktuellen Infektionsgefahr durch Coronaviren alle Gebäude der THD bis auf Weiteres nicht mehr für Studierende zugänglich sind.
16.03.2020
Schließung der Bibliothek
Vor dem Hintergrund der Ausbreitung des Coronavirus ist die Bibliothek der Technischen Hochschule Deggendorf gemäß Anweisung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst bis einschließlich 19. April 2020 für den Publikumsverkehr geschlossen.
Wir schätzen uns glücklich, dass wir in den vergangenen Jahren sehr viele E-Books lizenzieren konnten, sodass Ihnen in dieser Zeit bis zum Vorlesungsbeginn viele Inhalte zur Verfügung stehen.
Für Fragen und Problemen bleibt Ihnen der Kontakt mit den Mitarbeitern der Bibliothek erhalten - über die Mailadresse fl@th-deg.de und telefonisch an 0991/3615-705. Jede mögliche Unterstützung ist Ihnen auf diesem Wege gewiss.
Unsere Informationen an dieser Stelle werden wir bei Bedarf laufend aktualisieren und ergänzen.
12.03.2020
Liebe Studierende,
gestern Nachmittag hat die Erweiterte Hochschulleitung getagt und es wurden die unten stehenden Dinge beschlossen. Alle Entscheidungen sind bitte grundsätzlich vorbehaltlich zu betrachten. Wir wissen nicht, wie die Corona Pandemie sich in Deutschland weiter entwickeln wird und welche Maßnahmen von der Staats- bzw. Bundesregierung getroffen werden, die ggf. auch unsere Hochschulleben mittelbar oder unmittelbar betreffen können.
- Die Präsenzveranstaltungen auf dem Campus beginnen wie bereits mitgeteilt am 20. April.
- Digitale Selbststudiumsmaterialien werden ab dem 16. März im iLearn bereitgestellt. Wir empfehlen, die Zeit bis zum 20. April dafür intensiv zu nutzen. Da die Angebote der verschiedenen Fakultäten schwanken, werden eventuelle Rückfragen hierzu direkt von den einzelnen Fakultäten beantwortet. Informationen werden außerdem spätestens ab dem 16. März auf den Webpages der einzelnen Fakultäten zu finden sein.
- Ziel unter Berücksichtigung der Lage von heute (12. März) ist es, das Sommersemester – Präsenzvorlesungen, Digitale Angebote, Prüfungen – am 31. Juli abzuschließen.
Wir werden Sie kontinuierlich über die weiteren Entwicklung via Webseite, Social Media und eMails informieren. Fragen zum Studium bitte direkt ans Studienzentrum bzw. die jeweiligen Fakultäten.
Hier finden Sie die aktuellen Informationen zum Sommersemester (fakultätsbezogen):
- Bauingenieurwesen und Umwelttechnik
- Angewandte Wirtschaftswissenschaften (School of Management)
- Elektrotechnik und Medientechnik
- Maschinenbau und Mechatronik
- Angewandte Naturwissenschaften und Wirtschaftsingenieurwesen
- Angewandte Gesundheitswissenschaften
- Angewandte Informatik
- European Campus Rottal-Inn
Hier finden Sie weitere aktuelle Informationen zum Sommersemester (einzelne Kursangebote):